Mit diesen Massnahmen könnten die Planungswerte tags und ausserhalb der Ruhezeiten eingehalten werden. Das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental unterbreitete dieses Gutachten der Fachstelle Lärm-akustik/Lasertechnik der Kantonspolizei Bern (nachfolgend: Fachstelle) zur Überprüfung. Die Fachstelle kam mit Stellungnahme vom 9. Dezember 2010 zum Schluss, die Gemeinde sollte ein Benützungsreglement erarbeiten. Nachdem ein solches Reglement ausgearbeitet worden war, beauftragte das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental die Fachstelle erneut, die Anlage vor Ort zu beurteilen.