c) Im Rahmen des Verfahrens bbew 1154/2010 erstellte die HSR Ingenieure AG ein Lärmgutachten zur Skateanlage. Dabei stellte sie diverse Grenzwertüberschreitungen fest. Als Lärmschutzmassnahmen schlug sie daher vor, die Benutzung des Skateplatzes nur ausserhalb der Ruhe- und Nachtzeiten zu erlauben. Bei Neuanschaffungen von Skateelementen sollten zudem schwere Elemente wie z.B. Betonelemente verwendet werden. Mit diesen Massnahmen könnten die Planungswerte tags und ausserhalb der Ruhezeiten eingehalten werden.