Die Skateanlage könnte höchstens mit einer Lärmschutzwand mit Bewuchs oder einem begrünten Damm und/oder einer Umzäunung mit klar definierten Öffnungszeiten bewilligt werden. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 verlangen aufgrund übermässiger Lärmimmissionen zudem eine Anpassung des Betriebskonzepts. Sie machen geltend, die Lärmbelastung während den Ruhe- und Erholungszeiten dürfe ganztägig nicht mehr stattfinden. Dies betreffe insbesondere die Sonn- und Feiertage.