Entsprechend wurde in der Freifläche F4 bereits eine Asphaltfläche für Rollerspiele und eine Quarterpipe bewilligt. Daneben sind seit 1998 unter anderem eine Tennisanlage, ein Kinderspielplatz sowie eine Festwiese bewilligt und damit als zonenkonform beurteilt worden.14 Auch eine Freegame-Anlage befindet sich im Perimeter der Freifläche F4. Die sanierten Skateelemente sind mit diesen bestehenden Angeboten vergleichbar. Das vom Vorhaben ausgehende abstrakte Störpotential steht dem Planungszweck der Zone somit nicht entgegen, sondern ist im Gegenteil Folge der raumplanungsrechtlich gewollten, belebenden Freizeitaktivitäten.