Die Freifläche F4 im Besonderen dient als Quaianlage mit Buchtzentrum, Sitzgelegenheiten, Kinder- und Rasenspielplätzen, Liegewiesen, Brätelstellen und Fläche für Erholung und Sport gemäss dem vom Grossen Gemeinderat beschlossenen Planungskonzept Bucht (Art. 7 Abs. 3 ÜV). Art. 7 Abs. 3 ÜV nennt also die Grundzüge der zulässigen Nutzung in der Freifläche F4 und stützt sich zur näheren Umschreibung auf das vom Grossen Gemeinderat beschlossene Planungskonzept Bucht. Das erste Planungskonzept datiert vom 12. März 1990 und ist mittlerweile aufgehoben. Das neue Konzept vom 8. August 2011 hat der Grosse Gemeinderat mit Beschluss vom 12. September 2011 genehmigt.