d) Das damalige Regierungsstatthalteramt Wimmis bewilligte im Jahr 1998 eine Asphaltfläche für Rollerspiele. Das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental erteilte im Jahr 2012 überdies die Bewilligung für ein grösseres Skateelement. Beide Bauten bzw. Anlagen wurden somit als zonenkonform beurteilt. Angesichts dieser rechtsbeständig gewordenen Baubewilligungen ist es fraglich, ob im Rahmen der vorliegenden Sanierungsmassnahmen an der Anlage die Frage der Zonenkonformität einer (neuerlichen) Prüfung zugänglich ist oder ob die Zonenkonformität aufgrund der vorbestehenden Bewilligungen bereits rechtskräftig beurteilt ist.11