b) Die Gemeinde führt demgegenüber aus, die bestehende Skateanlage sei mit Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Frutigen-Niedersimmental vom 1. Februar 2012 rechtskräftig bewilligt worden. Gegenstand des vorliegenden Baubewilligungsverfahrens sei der Ersatz der Hohlkörper durch betonierte Elemente und die Verbesserung des Belags durch einen Asphalt-Feinbelag. Das Bauvorhaben führe im Vergleich zur bestehenden Skateanlage zu keiner Nutzungsänderung oder räumlichen Veränderung. Somit sei nicht ersichtlich, inwieweit der Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens die Zonenkonformität betreffen sollte.