Sportliche Aktivitäten wie Jogging und Ballspiele würden zweifellos dazugehören, nicht aber eine Skateanlage. Die Skateanlage bleibe neben den vorhandenen Anlagen wie Tennisplatz, Freegame, Minigolf, Beachsoccer, Boule etc. immissionsmässig ein Fremdkörper. Die Skateanlage überschreite nachts und zu Ruhezeiten den Dauerschallpegel um 19 dB(A). Ausserhalb der Ruhezeiten würden die Immissionen für die nähere Umgebung überall die gerade noch zulässigen Belastungsrichtwerte erreichen. Eine solche Anlage könne deshalb nicht unter die sportlichen Freizeitaktivitäten subsumiert werden.