c) Anfechtungsobjekt in einem Beschwerdeverfahren ist die Verfügung der Vorinstanz. Der Streitgegenstand bezeichnet denjenigen Teil des Anfechtungsobjektes, den die beschwerdeführende Partei von der Rechtsmittelinstanz überprüfen lassen will. Der Streitgegenstand braucht sich nicht mit dem Anfechtungsobjekt zu decken, kann aber nicht über 3 Beschwerde der Beschwerdeführerin 1 vom 25. Juni 2020 S. 2; Beschwerde der Beschwerdeführerin 2 vom 19. Juni 2020 S. 2 4 Vgl. Beschwerde der Beschwerdeführenden 3 und 4 vom 2. Juli 2020, u.a. S. 11 5 Schlussbemerkungen der Beschwerdeführenden 3 und 4 vom 1. November 2020, S. 2