Sie machten geltend, auf der Skateanlage würden die Ruhezeiten nicht eingehalten und die Gemeinde Spiez würde die Benutzungsordnung mit den entsprechenden Öffnungszeiten nicht durchsetzen. Im Rahmen des daraufhin vom Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental durchgeführten, aufsichtsrechtlichen Verfahrens aufun 2/2018 fand am 25. Mai 2018 mit der Regierungsstatthalterin sowie weiteren Vertreterinnen und Vertretern des Regierungsstatthalteramts Frutigen-Niedersimmental, Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde, den Anzeigenden sowie Vertretern der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei Bern ein Augenschein vor Ort statt.