«Ersetzen des bestehenden Skaterelements durch ein neues Element (Quarterpipe)». Im Rahmen dieses Verfahrens erarbeitete die Gemeinde Spiez für die Skateanlage eine Benutzungsordnung, welche das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental mit Entscheid vom 1. Februar 2012 ebenfalls genehmigte. Anfang 2018 reichten die Beschwerdeführenden 3 und 4 beim Regierungsstatthaltearmt Frutigen-Niedersimmental sodann eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen die Gemeinde ein. Sie machten geltend, auf der Skateanlage würden die Ruhezeiten nicht eingehalten und die Gemeinde Spiez würde die Benutzungsordnung mit den entsprechenden Öffnungszeiten nicht durchsetzen.