a) Das Vorhaben betrifft die bereits bestehende Skateanlage in der Bucht Spiez. Am 27. November 1998 bewilligte das damalige Regierungsstatthalteramt Wimmis im Verfahren Nr. 768/98-110 die grossflächige Umgestaltung der Spiezer Bucht. Am Ort der Skateanlage ist auf dem baubewilligten Projektplan eine «Asphaltfläche Rollerspiele» eingezeichnet und bewilligt. Später erteilte das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental im Verfahren bbew 1154/2010 am 1. Februar 2012 die Bewilligung für folgendes Vorhaben: «Ersetzen des bestehenden Skaterelements durch ein neues Element (Quarterpipe)».