Das Rechtsamt holte daraufhin mit Verfügung vom 20. August 2020 bei der Gemeinde und beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental Unterlagen zu früheren Verfahren ein. Diese Unterlagen wurden dem Rechtsamt mit Eingabe des Regierungsstatthalteramts Frutigen-Niedersimmental vom 11. September 2020 sowie mit Eingaben der Gemeinde vom 11. und 15. September 2020 zugestellt. Des Weiteren reichten die Beschwerdeführenden 3 und 4 mit Schreiben vom 22. September 2020 eine unaufgeforderte Eingabe ein. Mit Verfügung vom 21. Oktober 2020 gab das Rechtsamt den Beteiligten Gelegenheit zum Einreichen von Schlussbemerkungen.