4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Eingabe vom 16. Juli 2020 reichten die Beschwerdeführenden 3 und 4 Beilagen nach. Die Gemeinde beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 27. Juli 2020 die Abweisung der Beschwerden, soweit darauf eingetreten werden könne. Das Rechtsamt holte daraufhin mit Verfügung vom 20. August 2020 bei der Gemeinde und beim Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental Unterlagen zu früheren Verfahren ein.