3. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden mit Eingaben vom 19. Juni 2020 (Beschwerdeführerin 2), vom 25. Juni 2020 (Beschwerdeführerin 1) sowie vom 2. Juli 2020 (Beschwerdeführende 3 und 4) Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Zur Begründung machen sie insbesondere geltend, das Vorhaben sei nicht zonenkonform und lärmrechtlich unzulässig.