1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Seeland vom 28. Mai 2020 aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 2'000.00 werden den Beschwerdegegnerinnen und Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung.