c) Damit erweist sich die Sache als noch nicht entscheidreif. Es ist nicht Aufgabe der BVD, anstelle der ordentlichen Baubewilligungsbehörde die Baugesuchsunterlagen aufgrund einer gründlichen Prüfung verbessern zu lassen, fehlenden Unterlagen wie insbesondere den Umgebungsgestaltungsplan nachzufordern und zu prüfen, eine vollständige Veröffentlichung des Baugesuches zu veranlassen, begründete Amtsberichte der zuständigen Behörden betreffend Strassenanschluss, Unterschreitung des Leitungsabstands und Entwässerung der Grundstücke