Der Amtsbericht enthält jedenfalls keine Ausführungen dazu. Wie dem Bericht und Antrag des Bauinspektors der Gemeinde vom 22. November 2019 entnommen werden kann, wäre für die Beurteilung ein Umgebungsgestaltungsplan erforderlich, der den Strassenanschluss und die Ausfahrtsübersicht darstellt. Ohne diese Angaben kann die Einhaltung der Sichtweiten gar nicht geprüft werden. 6. Rückweisung