e) Die Baugesuchsunterlagen weisen im Übrigen weitere Mängel auf. Wie bereits erwähnt, soll auf dem Grundstück Jens Gbbl. Nr. O.________ eine öffentliche Abwasserleitung verlegt werden. Dieses Vorhaben ist baubewilligungspflichtig, bedürfen doch einzig unterirdische Leitungen für Hausanschlüsse keiner Baubewilligung (vgl. Art. 6 Abs. 1 Bst. q BewD). Im Baugesuchsformular 1.0 ist deshalb das Verlegen der fraglichen Leitung in der Rubrik «Bauvorhaben» unter «Umschreibung des Bauvorhabens und der vorgesehenen Nutzung» ebenfalls aufzuführen. Auf dem Situationsplan fehlt der Fixpunkt (vgl. Art. 13 Abs. 1 Bst. f BewD). Zudem ist die Zufahrt nicht eingezeichnet (vgl. Art. 13 Abs. 1 Bst.