13 Abs. 1 Bst. f BewD) oder die in den bestehenden oder öffentlich aufgelegten Überbauungs- oder Strassenplänen eingezeichneten Bau- und Strassenlinien, Baubereiche, Höhenkoten und öffentlichen Leitungen (Art. 13 Abs. 1 Bst. h BewD).