unterscheiden (Art. 12 Abs. 2 BewD). Der Situationsplan soll unter anderem Aufschluss geben über die Nutzungszone, in welcher das Baugrundstück liegt (Art. 13 Abs. 1 Bst. b BewD), die Waldbaulinien bzw. bei ihrem Fehlen die Waldränder nach effektiven Verlauf, sofern sie weniger als 30 m von den geplanten Bauten und Anlagen entfernt sind (Art. 13 Abs. 1 Bst. d BewD), Lage und Grundfläche des Bauvorhabens und in Zahlen seine Abstände von den Strassen, den Grenzen benachbarter Grundstücke und Gebäude die Aussenmasse des Gebäudegrundrisses, die Lage des Fixpunkts sowie bei Anwendung der Gesamthöhe die Lage des Messpunkts (Art. 13 Abs. 1 Bst.