Erst im Rahmen ihrer Beschwerdevernehmlassung teilte sie mit, der Gemeinderat habe diese erteilt. Den Beschwerdeführenden wurden weder die Stellungnahme der Gemeinde noch der Fachbericht des Abwasser-Ingenieurs zugestellt. Damit wurde ihnen ein mangelhaft begründeter Entscheid eröffnet. Mangels Begründung im Entscheid selber und ohne Kenntnis der Stellungnahme der Gemeinde vom 16. April 2020 bzw. des Fachberichts ihres Abwasser-Ingenieurs vom 5. März 2020 war es ihnen nicht möglich, den Gesamtentscheid sachgerecht anzufechten. Auch insoweit liegt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs vor. 3. Mangelhafte Baugesuchsunterlagen