Die Ausnahme für die Unterschreitung des Leitungsabstands erwähnte sie weder in der Begründung noch im Dispositiv. Die Gemeinde, die sich im Rahmen des koordinierten Verfahrens mittels Amtsbericht zur Gewässerschutzbewilligung und zur Bewilligung für die Unterschreitung des Leitungsabstands hätte äussern müssen, verwies in ihrer Stellungnahme zur Projektänderung vom 16. April 2020 ebenfalls lediglich auf den positiven Fachbericht ihres Abwasser-Ingenieurs zum neu vorgesehenen Abwasserkonzept. Zur Ausnahme für die Unterschreitung des Leitungsabstands äusserte sie sich nicht. Erst im Rahmen ihrer Beschwerdevernehmlassung teilte sie mit, der Gemeinderat habe diese erteilt.