In seiner Stellungnahme vom 9. Juli 2020 beantragte das Regierungsstatthalteramt Seeland die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei, und verwies auf den angefochtenen Entscheid. In seiner Vernehmlassung vom 15. Juli 2020 nahm das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) ausführlich zu den waldrechtlichen Fragen Stellung und hielt fest, die waldrechtliche Beurteilung im vorinstanzlichen Verfahren und die Gewährung einer Ausnahmebewilligung zur Unterschreitung des gesetzlichen Waldabstands seien in allen Aspekten und unter allen Gesichtswinkeln korrekt und verhältnismässig.