3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. In seiner Stellungnahme vom 9. Juli 2020 beantragte das Regierungsstatthalteramt Seeland die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei, und verwies auf den angefochtenen Entscheid.