2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 23. Juni 2020 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 28. Mai 2020 und die Erteilung des Bauabschlags, eventuell die Rückweisung an die Vorinstanz. Sie machen insbesondere geltend, das rechtliche Gehör sei verletzt worden, die Baugesuchsakten seien unvollständig und mangelhaft, die Ausnahmen zur Unterschreitung des Waldabstands und des Abstands zur öffentlichen Leitung seien zu verweigern.