1. Die Beschwerdegegnerinnen und Beschwerdegegner reichten am 8. November 2019 bei der Gemeinde Jens ein Baugesuch ein für den Neubau von zwei Einfamilienhäusern verbunden mit gedecktem Autounterstand auf den Parzellen Jens Grundbuchblatt Nrn. O.________ und B.________. Die Parzellen liegen in der Wohnzone W2. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 28. Mai 2020 erteilte das Regierungsstatthalteramt Seeland die Baubewilligung.