III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Sistierungsverfügung der Gemeinde Spiez vom 10. Juni 2020 wird aufgehoben. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 900.-- werden den Beschwerdegegnerinnen und Beschwerdegegnern wie folgt zur Bezahlung auferlegt: a) Beschwerdegegnerin 1: Fr. 300.--. b) Beschwerdegegner 2: Fr. 300.--. c) Beschwerdegegner 3 und Beschwerdegegnerin 4: Fr. 300.--. Sie haften solidarisch für diesen Betrag. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.