Das AUE legte in ihrer Stellungnahme vom 27. Juli 2020 dar, dass aufgrund des Berichts des Bundesamts für Umwelt (BAFU) sowie gemäss Stellungnahme des Bundesrates adaptive Antennen wie konventionelle Antennen behandelt werden sollen. Dadurch können adaptiven Antennen rechtssicher begründet werden und für eine Sistierung lägen keine relevanten Gründe vor. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten