Der Beschwerdegegner 3 und die Beschwerdegegnerin 4 beantragen in ihrer Beschwerdeantwort vom 24. Juli 2020, dass die Sistierung aufrechtzuerhalten sei. Zur Begründung bringen sie vor, dass die Gemeinde im Rahmen ihres Vorsorgeauftrages richtigerweise das Bauverfahren sistiert habe, bis die Unbedenklichkeit der neuen 5G Mobilfunkgeneration für Mensch, Fauna und Flora erwiesen sei. Das AUE legte in ihrer Stellungnahme vom 27. Juli 2020 dar, dass aufgrund des Berichts des Bundesamts für Umwelt (BAFU) sowie gemäss Stellungnahme des Bundesrates adaptive Antennen wie konventionelle Antennen behandelt werden sollen.