Zudem sei die Privilegierung der adaptiven Antennen nicht gerechtfertigt. Der Beschwerdegegner 2 spricht sich in seiner Beschwerdeantwort vom 22. Juli 2020 ebenfalls für die Aufrechterhaltung der Sistierungsverfügung aus. Die Gemeinde Spiez hält gemäss Stellungnahme vom 23. Juli 2020 vollumfänglich an ihrem bisherigen Standpunkt fest, weshalb die Beschwerde abzuweisen sei. Dies begründet die Gemeinde insbesondere mit den gesundheitlichen Auswirkungen sowie den rechtlichen Unsicherheiten der geplanten 5G-Anntennen. Der Beschwerdegegner 3 und die Beschwerdegegnerin 4 beantragen in ihrer Beschwerdeantwort vom 24. Juli 2020, dass die Sistierung aufrechtzuerhalten sei.