Die Beschwerdegegnerin 1 beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 18. Juli 2020 die Aufrechterhaltung der Sistierungsverfügung und begründet dies damit, dass eine Vollzugsempfehlung, ein akkrediertes Messverfahren bzw. Messempfehlung sowie ein auditiertes und unabhängiges Qualitätssicherungssystem (QS-System) für aktive Antennen fehle. Des Weiteren bedürfe es einer unabhängigen wissenschaftlichen Studie der Auswirkungen adaptiver Antennen auf die Gesundheit, Flora und Fauna. Zudem sei die Privilegierung der adaptiven Antennen nicht gerechtfertigt.