3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Neben den Verfahrensbeteiligten gab das Rechtsamt dem Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Beschwerdegegnerin 1 beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 18. Juli 2020 die Aufrechterhaltung der Sistierungsverfügung und begründet dies damit, dass eine Vollzugsempfehlung, ein akkrediertes Messverfahren bzw. Messempfehlung sowie ein auditiertes und unabhängiges Qualitätssicherungssystem (QS-System) für aktive Antennen fehle.