2. Die Verfahrenskosten von Fr. 900.-- werden den Beschwerdegegnerinnen und Beschwerdegegnern wie folgt zur Bezahlung auferlegt: a) Beschwerdegegnerinnen und Beschwerdegegner 1-4: Fr. 300.--. Sie haften solidarisch für diesen Betrag. b) Beschwerdegegner 5: Fr. 300.--. c) Beschwerdegegner 6 und Beschwerdegegnerin 7: Fr. 300.--. Sie haften solidarisch für diesen Betrag.