Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es das Bundesgericht abgelehnt hat, mit Blick auf die Tier- und Pflanzenwelt über die NISV hinausgehende Emissionsbegrenzungen zu verlangen.19 Ebenso lehnte der Grosse Rat des Kantons Bern in der Herbstsession 2019 ein Moratorium für 5G-Antennen ab.20 h) Nach dem Gesagten besteht keine rechtliche Grundlage für eine Sistierung des Beschwerdeverfahrens. Die Beschwerde ist gutzuheissen und die Sistierungsverfügung der Gemeinde Spiez wird aufgehoben. Folglich hat die Gemeinde Spiez das Baubewilligungsverfahren fortzusetzen. 3. Kosten