e) Es trifft zu, dass ein akkreditiertes Abnahmemessverfahren für 5G-Funkdienste derzeit noch aussteht. Auch wenn für die Messfirmen noch keine Akkreditierungsmöglichkeit basierend auf einer Messempfehlung des BAFU bzw. des Eidgenössischen Instituts für Meteorologie (METAS) besteht, können Messungen vorgenommen werden. In diesem Fall haben sich die Messfirmen am aktuellen Stand der Technik zu orientieren.14 Insofern steht die noch ausstehende Messempfehlung der Erteilung der Baubewilligung nicht entgegen. Entsprechend ist die zurzeit noch ausstehende Messempfehlung kein Sistierungsgrund.