Zur Begründung bringen sie vor, dass die Gemeinde im Rahmen ihres Vorsorgeauftrages richtigerweise das Bauverfahren sistiert habe, bis die Unbedenklichkeit der neuen 5G Mobilfunkgeneration für Mensch, Fauna und Flora erwiesen sei. Das AUE legte in seiner Stellungnahme vom 27. Juli 2020 dar, dass aufgrund des Berichts des Bundesamt für Umwelt (BAFU)2 sowie gemäss Stellungnahme des Bundesrates3 adaptive Antennen wie konventionelle Antennen behandelt werden sollen. Dadurch könnten Entscheide zu adaptiven Antennen rechtssicher begründet werden und für eine Sistierung lägen keine relevanten Gründe vor.