Dies begründet die Gemeinde insbesondere mit den gesundheitlichen Auswirkungen sowie den rechtlichen Unsicherheiten der geplanten 5G-Anntennen. Der Beschwerdegegner 6 und die Beschwerdegegnerin 7 beantragen in ihrer Beschwerdeantwort vom 24. Juli 2020, die Sistierung sei aufrechtzuerhalten. Zur Begründung bringen sie vor, dass die Gemeinde im Rahmen ihres Vorsorgeauftrages richtigerweise das Bauverfahren sistiert habe, bis die Unbedenklichkeit der neuen 5G Mobilfunkgeneration für Mensch, Fauna und Flora erwiesen sei.