Der Beschwerdegegner 5 beantragt in seiner Beschwerdeantwort vom 21. Juli 2020 die Aufrechterhaltung des Sistierungsentscheides. Dabei hält er an seiner Einsprache vom 11. November 2019, der Stellungnahme an die Abteilung Bau der Gemeinde Spiez vom 6. März 2020 sowie an der Stellungnahme zum rechtlichen Gehör vom 27. April 2020 fest. Mit Stellungnahme vom 23. Juli 2020 hält die Gemeinde Spiez vollumfänglich an ihrem bisherigen Standpunkt fest und beantragt, die Beschwerde sei abzuweisen. Dies begründet die Gemeinde insbesondere mit den gesundheitlichen Auswirkungen sowie den rechtlichen Unsicherheiten der geplanten 5G-Anntennen.