Die Beschwerdegegnerinnen und Beschwerdegegner 1-4 beantragen in ihrer Beschwerdeantwort vom 17. Juli 2020, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen und die Sistierungsverfügung der Gemeinde Spiez sei zu bestätigen. Zur Begründung fügen sie insbesondere an, dass die Sistierung aufrechtzuerhalten sei, bis eine Vollzugsempfehlung, die massgeblichen Grundlagen über die Beurteilung adaptiver Antennen, ein auditiertes und unabhängiges Qualitätssicherungssystem (QS-System) sowie ein taugliches Messverfahren für adaptive Antennen vorlägen und wissenschaftlich nachgewiesen sei, dass adaptive Antennen keine Schädigung der Gesundheit von Menschen und Tieren zur Folge habe.