3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Neben den Verfahrensbeteiligten gab das Rechtsamt dem Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Beschwerdegegnerinnen und Beschwerdegegner 1-4 beantragen in ihrer Beschwerdeantwort vom 17. Juli 2020, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen und die Sistierungsverfügung der Gemeinde Spiez sei zu bestätigen.