1. Die Beschwerdeführerin reichte am 18. September 2019 bei der Gemeinde Spiez ein Baugesuch ein für den Neubau einer Mobilfunkanlage an der E.________strasse (Parzellen-Nr. F.________) in Spiez. Das Bauvorhaben wurde publiziert und lag zur Einsichtnahme auf. Es gingen diverse Einsprachen ein. Am 10. Juni 2020 verfügte die Gemeinde Spiez die Sistierung des Baubewilligungsverfahrens. Als Begründung bringt die Gemeinde einerseits das Vorsorgeprinzip sowie den Schutz der Bevölkerung vor und andererseits rechtliche Unsicherheiten über die Beurteilung von adaptiven Antennen.