kantonalen Fischereiaufseher eine fischereirechtliche Bewilligung einzuholen. Im Übrigen wird der Gesamtentscheid mit Wiederherstellungsverfügung der Gemeinde Köniz vom 14. Mai 2020 bestätigt. 4. Die Verfahrenskosten von 800.00 Franken werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 5. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung