Diese formuliere dann mittels Auflagen in der fischereirechtlichen Bewilligung die zu treffenden fischtechnischen Massnahmen. Wichtig sei dabei insbesondere die Erstellung einer Wasserhaltung zur Verhinderung von Trübungen während der Reproduktionszeit sowie Elektrobefischung vor Baustart zur Verhinderung maschineller Beschädigung der Fische während der Bauzeit. Die Bearbeitungszeit für die Erstellung einer fischereirechtlichen Bewilligung dauere nicht länger als 20 Tage und werde vom kantonalen Fischereiaufseher ausgestellt.