Der Uferbereich sei als Steilufer zu belassen (keine Abflachung), damit die natürlichen Erosionsprozesse wieder stattfinden können. Das FI beantragt daher insbesondere, dass folgende Punkte zu verfügen seien: Entfernung von allen eingebauten Steinen (Uferschutzsteine und Filterschicht) aus dem Gewässerbereich; Wegführen von allen eingebauten Steinen aus dem Gewässerraum; Ausbildung des Uferbereichs als Steilufer (möglichst senkreche Bachböschung).