Denn nach dem Rückbau der Steine, werden die ökologisch wertvollen dynamischen Gewässerprozesse wieder stattfinden können und die wichtige Seitenerosion ist wieder möglich. Dies gilt umso mehr, als dass es sich beim A.________bach um einen geschützten Lebensraum im Sinne der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzgesetzgebung handelt. Wichtig ist auch, dass es keine Alternativstandorte dafür gibt, sondern diese wertvollen Prozesse nur im Ufer- und Gewässerbereich stattfinden können. Eine mildere Massnahme, mit der dasselbe Ziel erreicht werden kann, ist daher nicht ersichtlich. Die Entfernung aller Steine verursacht keinen übermässigen Aufwand.