Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Beschwerdeführer vom 1. März 2010 beinhaltete auch, dass die Gemeinde künftig keinen Hochwasserschutz betreiben oder das Ufer sanieren wird und dass der Beschwerdeführer ein Baugesuch einzureichen hat, falls er das Ufer sanieren will.28 Die Vereinbarung wurde mit dem Ziel getroffen, dass sich der A.________bach ohne Eingriffe naturnah entwickeln und die ökologisch wertvollen dynamischen Gewässerprozesse stattfinden können. Durch die Uferverbauung wirkt der Beschwerdeführer diesem Ziel entgegen, obschon er mit der Gemeinde diese Abmachung getroffen hat und dafür entschädigt worden ist.