e) Hinzu kommt, dass eine Ausnahmebewilligung nur möglich ist, wenn keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Aus der Stellungnahme des FI geht hervor, dass sich der A.________bach in einem ökomorphologisch wenig beeinträchtigten Zustand befindet und die Fischart Bachforelle beherbergt, die den Gefährdungsstatus «potenziell gefährdet» aufweist. Mit dem vom Beschwerdeführer ausgeführten harten Uferverbau ist laut FI der natürliche Verlauf des Gewässers verändert und das ökologische Potenzial zur eigendynamischen Lebensraumentwicklung geschmälert worden. Ufererosion stelle einen wichtigen Prozess zur dynamischen Gewässerentwicklung dar.