Der Beschwerdeführer kann den früheren Weg hangaufwärts – nach Einholung einer entsprechenden Bewilligung – an die heutigen Anforderungen der landwirtschaftlichen Erschliessung sowie Bewirtschaftung anpassen, also für die heutigen schwereren Traktoren zugänglich machen. Oder er kann den früheren Weg hangaufwärts mit weniger Ladung und somit weniger Gewicht befahren. Der Beschwerdeführer muss im Ergebnis die Bewirtschaftung seines landwirtschaftlichen Landes den Gegebenheiten des Geländes anpassen. Der blosse Wunsch nach einer optimalen Lösung oder einer besseren Nutzung genügt gerade nicht als wichtiger Grund.26