und ende im Bereich des sanierten Ufers. Gemäss alten Luftaufnahmen sei dieser Weg in den 1990er-Jahren erstellt worden. Bis zu diesem Zeitpunkt sei die Parzelle über einen weiter hangaufwärts gelegenen Flurweg erschlossen gewesen, was ebenfalls aus Luftbildern der Landeskarte von 1990 ersichtlich sei. Ob eine Erschliessung im Bereich des alten Flurwegs für heutige Landmaschinen mit einem Gewicht von bis 28 Tonnen ausreichend und der Beschwerdeführer daher auf eine Erschliessung entlang des A.________bachs angewiesen sei, könne nicht beurteilt werden.